Lichter und Fackeln für die Donau am Samstag, 11. Februar
[Deggendorf / 09.02.2012]

Wie im vergangenen Jahr wird der Bund Naturschutz zusammen mit vielen weiteren Verbänden und Initiativen am Samstag, den 11. Februar 2012 um 17:00 Uhr ein Zeichen für die frei fließende Donau setzen. Anlass der Protestaktion sind die nach wie vor drohenden Pläne zur Kanalisierung und Verbauung des letzten großen naturnahen Flussabschnitts der Donau in Bayern.

„An vier Orten entlang der niederbayerischen Donau werden die Menschen Lichter und Fackeln für ihren Fluss entzünden und damit ihren Protest und ihre Empörung gegen unsinnige, schädliche und teure Wasserstraßenprojekte zum Ausdruck bringen“, erklärt Richard Mergner, der Landesbeauftragte des BN. Die Lichter werden für den Erhalt des letzten Abschnitts der frei fließenden Donau zwischen Straubing und Vilshofen entzündet. Die Kreis- und Ortsgruppen des BN organisieren, zusammen mit anderen Verbänden oder Bürgerinitiativen entsprechende Aktionen in Straubing, Metten, Niederalteich und Jochenstein.

Die einmalige Flusslandschaft der niederbayerischen Donau ist im Bewusstsein der Bevölkerung tief verankert und die Mehrheit lehnt einen Ausbau mit Staustufe und Schleusenkanal entschieden ab. Der Bund Naturschutz ruft daher die Bürgerinnen und Bürger der Region zur Teilnahme an den Aktionen auf, um damit ein deutliches Signal für die Bewahrung des Flusses und ihrer Heimatlandschaft zu setzen.



Die Einzelaktionen:

1. Landkreis Deggendorf, Niederalteich und Metten:

Samstag, 11. Februar jeweils um 17 Uhr
Lichter und Fackeln für die Donau
Veranstalter: Bund Naturschutz (BN) und Landesbund für Vogelschutz (LBV)
Treffpunkt Niederalteich: Fähranlegestelle
Treffpunkt Metten: Wasserwachthäuschen an der Donau.
In Niederalteich findet die gesamte Veranstaltung an der Fähranlegestelle statt. Redebeiträge sind bisher von Dr. Christian Magerl, MdL, Bündnis 90 / Die Grünen und Georg Kestel, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Deggendorf vorgesehen.
In Metten gibt es einen Fackelzug flussabwärts in Richtung Schalterbachmündung. Dort wird die Ansprache von Hanne Summer vom LBV mit einer „Fluss-Meditation“ stattfinden.

Fackeln werden von den Veranstaltern an beiden Orten für 1 Euro abgegeben.

Für Rückfragen: Walter Hanschitz-Jandl, Tel. 0991-4425

2. Stadt Straubing:

Samstag, 11. Februar 2012 um 17:00 Uhr
Lichter und Fackeln für die Donau
Veranstalter: Bund Naturschutz (BN)
Leitung: Andreas Molz, Vorsitzender BN-Kreisgruppe Straubing-Bogen
Treffpunkt: Vor dem Stadtturm, Theresienplatz, Straubing.
Gemeinsamer Fackelzug zum Adler an der Donau beim Herzogschloß (Dauer: ca. 1,5 Std.)

Fackeln können beim Veranstalter erworben werden.

Für Rückfragen: Geschäftsstelle der BN-Kreisgruppe Straubing, Tel. 09421-2512 und www.straubing.bund-naturschutz.de

3. Landkreis Passau, Jochenstein

Samstag, 11. Februar 2012 um 17:00 Uhr
Lichter an der Donau
Veranstalter: Bund Naturschutz (BN) und Bürgerinitiative gegen Pumpspeicher Riedl RIGOJO
Treffpunkt: Gasthof Kornexl in Jochenstein
Fackelwanderung mit Donausegnung durch den Pfarrer von Untergrießbach Herrn Erwin Blechinger. Für warme Getränke und Kuchen vor Ort ist gesorgt.

Fackeln sind vor Ort erhältlich.

Für Rückfragen: Karl Haberzettl, Tel. 0160 7819190 und www.bn-passau.de

Veranstaltungsprogramm der Kreisgruppe für das Jahr 2012 erscheint in Kürze gedruckt
[Deggendorf / 25.01.2012]

Das Jahresprogramm 2012 der Bund Naturschutz-Kreisgruppe Deggendorf können Sie hier als pdf-Datei [900 KB] herunterladen.



In Kürze erhalten die Mitglieder der Kreisgruppe Deggendorf des Bundes Naturschutz wie jedes Jahr unser reichhaltiges Veranstaltungsprogramm zugesandt. An etlichen Stellen im Landkreis, z.B. in der Tourist-Info der Stadt Deggendorf, liegt das Programm nach dem Erscheinen auch zur kostenlosen Mitnahme auf. Zusammen mit dem Versand an die Mitglieder erfolgt die Einladung zur Jahreshauptversammlung, die heuer am 8. März in Niederalteich stattfindet.

Wie immer ist die Teilnahme an den meisten Veranstaltungen – dank des ehrenamtlichen Einsatzes der Referentinnen und Referenten – meistens kostenlos möglich. Geboten werden unter anderem Führungen, Vorträge, aktiver Einsatz für den Naturschutz und Exkursionen für alle Altersgruppen. Naheliegenderweise dreht sich ein größerer Teil des Angebotes um die Donau; in diesem Jahr wurde (mit Förderung durch den Umweltfonds des bayerischen Umweltministeriums) die „Schatzkiste Donau“ um Veranstaltungen rund um die Nutzung der Donaulandschaft durch den Menschen erweitert. Entsprechend ermöglichen Führungen, z.B. unsere Donaufische, essbare Früchte und (Heil-)Kräuter aus der Landschaft und das in der Donauniederung angebaute Gemüse sowie jeweils die Menschen hinter diesen „Produktionen“ kennen zu lernen.

Das Jahresprogramm können Sie hier als pdf-Datei [900 KB] herunterladen.

20. Internationaler Donaukongress verabschiedet Resolution für nachhaltige Entwicklung der Donau-Region und für die Weiterführung der Welterbe-Unterstützung
[Niederalteich / 04.12.2011]

Die Resolution des 20. Internationalen Donaukongresses können Sie hier als pdf-Datei [55 KB] herunterladen.



Diskutierten zum Welterbe „Niederbayerische Donaulandschaft“ (v.l.n.r.): Willi Wagenpfeil, SPD, Bürgermeister Gde. Hofkirchen, Christian Mayer, FW, 1. Bürgermeister Gde. Hengersberg, Urban Mangold, ÖDP, 2. Bürgermeister Stadt Passau, Christian Schneider, Moderation, Anna Eder, CSU, Oberbürgermeisterin Stadt Deggendorf und Prof. Hubert Weiger, Vorsitzender BN und BUND. (Bild: G. Kestel)

Der wie jedes Jahr hervorragend besuchte 20. Internationale Donaukongress ging traditionell mit einer Podiumsdiskussion zu Ende. Auf Einladung des Bundes Naturschutz diskutierten Anna Eder (CSU, Oberbürgermeisterin Stadt Deggendorf), Urban Mangold (ÖDP, 2. Bürgermeister Stadt Passau), Willi Wagenpfeil (SPD, 1. Bürgermeister Hofkirchen), Christian Mayer (FW, 1. Bürgermeister Marktgemeinde Hengersberg) unter der gewohnt souveränen Moderation von Christian Schneider mit Prof. Hubert Weiger (Vorsitzender Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) und BUND). Themenschwerpunkt war die vom Bayerischen Heimattag entwickelte Idee, die Donaulandschaft zwischen Straubing und Vilshofen bzw. zwischen Regensburg und Passau von der UNESCO als Weltnatur- und -kulturerbe anerkennen zu lassen. Die überwiegende Mehrzahl der Kommunalvertreter sah diese Idee vor allem als große Chance für die Region und fürchtete weniger die Gefahr, dass eine „Käseglocke“ über die Gemeinden gestülpt würde. Oberbügermeisterin Eder begründete ihre Ablehnung im Stadtrat Deggendorf (der mit großer Mehrheit jedoch eine Unterstützung beschlossen hat) mit ihrer Sorge, dass ein Welterbe eventuell einen Ausbau der A3 behindern könnte – womit gleichzeitig der (an eine Autobahnerweiterung gekoppelte) Lärmschutz verhindert würde. Hierzu machte Hubert Weiger deutlich, dass ein derartiger Ausbau einer bestehenden Infrastruktur noch nie an einem Welterbe gescheitert sei.

Zu den echten oder auch nur unterstellten Beschränkungen, die ein Welterbe mit sich bringen würde, will der BN im nächsten Jahr eine eigene Veranstaltung organisieren – wenn möglich mit den maßgeblichen Vertretern der UNESCO und mit Vertretern z.B. aus der Wachgau, einer Landschaft, die bereits seit vielen Jahren Weltkultur- und -Naturerbestatus besitzt.

Im übrigen fordert der 20. Donaukongress den Bayerischen Heimattag auf, die Idee des Welterbeantrages weiter zu verfolgen – auch wenn aktuell in diesen Tagen eine Expertenkommission im Auftrag des Bayerischen Kultusministeriums die Donaulandschaft im Bezug auf die Chancen einer Anerkennung durch die UNESCO nicht an erster Stelle sieht (wobei ausschließlich die Qualität des Kulturerbes bewertet wurde - nicht aber die Kombination aus Natur- und Kulturerbe).

Außerdem unterstützt der Donaukongress das Vorhaben von BN und weiteren Partnern z.B. aus Österreich und Ungarn, im Rahmen der EU-Strategie für die Donauregion ein eigenes Projekt unter dem Titel „Blaues Band der Biodiversität“ zu initiieren und umzusetzen. Umgekehrt fordert der Kongress, dass die EU Gelder z.B. für die transeuropäischen Verkehrsnetze nur dann zur Verfügung stellen dürfe, wenn eine Verschlechterung der ökologischen Qualität ausgeschlossen werden kann.

Auf der Basis eines aktuellen Rechtsgutachtens (siehe unten) fordert der Donaukongress zudem, dass die Rhein-Main-Donau AG und die Rhein-Main-Donau Wasserstraßen GmbH unverzüglich aus den laufenden Untersuchungen zum Ausbau der Wasserstraße ausscheiden müssen. Die bisherigen Untersuchungsergebnisse müssten überprüft werden, weitere Untersuchungen dürften ausschließlich für die vom Bundestag beschlossene Variante A weitergeführt werden.

Wenig beeindrucken ließen sich die Teilnehmer von der notariellen Erklärung der RMD AG zur Nicht-Inanspruchnahme ihres Konzessionsrechts zur Stromgewinnung aus Wasserkraft. Die Formulierung am Ende dieser Erklärung, dass nur auf Aufforderung des Bundes und des Freistaates Bayern die RMD die Konzession wieder in Anspruch nehmen würde, entlarve die Erklärung als Farce – schließlich würden sowohl Bundesregierung wie Bayerische Staatsregierung schon heute massiv auf einen Ausbau der Wasserkraft drängen.

Dass die RMD Wasserstraßen GmbH in den Untersuchungen für die Projektabwicklung zuständig ist und daher tatsächlich eine maßgebliche Rolle spielt, wird u.a. daraus ersichtlich, dass die Gesellschaft von der EU-Kommission als Umsetzungsorgan („Implementing body“) genannt wird (und eben gerade nicht z.B. die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd oder andere Behörden).

Präsentationen

Die Präsentationen des 20. Internationalen Donaukongresses können Sie, soweit Sie uns bereits vorliegen, hier als pdf-Dateien herunterladen:

[PDF 9,2 MB]

[PDF 1,6 MB]

[PDF 8,8 MB]

[PDF 9,2 MB]

[PDF 3,4 MB]

[PDF 3,2 MB]

Dr. Christine Margraf: „Blaues Band der Biodiversität - ein Projekt für die EU-Donauraumstrategie“

Dieter Scherf:
„Stand und Probleme der Untersuchungen zum Ausbau zwischen Straubing und Vilshofen“

Georg Kestel:
„Stand und Probleme der Untersuchungen zum Ausbau zwischen Straubing und Vilshofen“

Wolfgang Rehm:
„Bedarf und Alternativen für das Flussbauliche Gesamtprojekt“

Tamas Gruber:
„Ungarische Donau – Ökologischer Wert und Bedrohung durch Ausbauprojekte“

Cristina Munteanu:
„Untere Donau – Ökologischer Wert und Bedrohung durch Ausbauprojekte“

Gutachten bestätigt: Die Rolle der RMD in den EU-geförderten Untersuchungen zum Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen ist rechtswidrig
[Nürnberg / Niederalteich / 03.12.2011]

Im Rahmen der mit 33 Millionen Euro angesetzten EU-Studie „Variantenunabhängige Untersuchungen zum Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen“ wurde die Abwicklung der Untersuchungen der Rhein-Main-Donau Wasserstraßen GmbH, einer 100%-Tochterfirma der Rhein-Main-Donau AG, übertragen. Von der RMD ist jedoch eine objektive, von eigenen Wirtschaftsinteressen unbeeinflusste Untersuchung nicht zu erwarten, da sie sich in der Jahrzehnte langen Diskussion um den Donauausbau Straubing-Vilshofen stets kompromisslos für die Staustufenkanalisierung eingesetzt hat.

Aus Sicht der RMD ist das verständlich, würde sie doch bei Planung und Bau einer Staustufenlösung erheblich mehr profitieren, als bei einem Ausbau ohne Staustufen. Darüber hinaus bestünde nach dem Staustufenbau die Möglichkeit der Wasserkraftnutzung; der wirtschaftliche Vorteil hieraus stünde gemäß einem Konzessionsvertrag von 1921 ausschließlich der RMD AG zu. Die ohne Ausschreibung erfolgte Übertragung der Projektführerschaft auf die RMD Wasserstraßen GmbH ist aus Sicht des Bundes Naturschutz und des Bürgerforums Umwelt ein Verstoß gegen die EU-Vergaberichtlinien und damit rechtswidrig. Darüber hinaus widerspricht die Rolle der RMD in den EU-geförderten Untersuchungen dem Förderbescheid der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, in dem es heißt: „Der Empfänger trifft alle nötigen Vorkehrungen, um Interessenkonflikte auszuschließen, die eine unparteiische und objektive Ausführung der Maßnahme beeinträchtigen könnten.“

Zur Überprüfung der eigenen Bewertung haben Bund Naturschutz in Bayern e.V. und Bürgerforum Umwelt e.V., die als Mitglieder der Monitoring-Gruppe die Untersuchungen beobachten, bei der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Böck, Oppler und Hering ein Gutachten in Auftrag gegeben (s. Kasten unten).

Bund Naturschutz in Bayern e.V. und Bürgerforum Umwelt e.V. haben dieses Gutachten den zuständigen Stellen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften sowie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegt und angemessene Konsequenzen eingefordert. Die Rhein-Main-Donau Wasserstraßen GmbH muss sofort von der Beteiligung an den EU-geförderten Untersuchungen aus-geschlossen werden, alle bisher von der RMD geleiteten Untersuchungen sind einer fundierten und umfassenden Überprüfung zu unterziehen. Ungeprüfte Untersuchungsergebnisse, die mit Einwirkung der RMD zustande gekommen sind, sind als objektive Entscheidungsgrundlage für Maßnahmen zur Entwicklung der Donau in Niederbayern inakzeptabel.

Der Bund Naturschutz und das Bürgerforum Umwelt fordern, dass endlich alle Staustufenuntersuchungen zwischen Straubing und Vilshofen eingestellt und die dadurch frei werdenden Mittel für eine ökologische Optimierung der vorhanden Schifffahrtsstrecke und für den ökologischen Hochwasserschutz eingesetzt werden.

Das vollständige Rechtsgutachten können Sie hier herunterladen [pdf, 270 KB].


Der auf Vergaberecht spezialisierte Anwalt Dr. Rainer Noch bestätigt in seiner gutachterlichen Stellungnahme die Einschätzung des BN. Die Eckpunkte seines Gutachtens fasst Dr. Noch wie folgt zusammen:

  • Die RMD als seit dem Jahre 1995 privatwirtschaftliches Unternehmen, dessen maßgebliche Eigentümer die Energieversorgungsunternehmen sind, ist auf der Grundlage einer auf vorkonstitutionelle Zeit zurückgehenden Beauftragung („Konzessionierung") tätig.

  • Grundsätzlich müssen auch Konzessionierungen einem regelmäßig wiederkehrenden Wettbewerb unterworfen werden; dies gilt auch dann, wenn die übertragenen Funktionen auf vorkonstitutioneller Zeit beruhen, auf langdauernde Projekte ausgerichtet und durch einen erheblichen Spezialisierungsgrad gekennzeichnet sind.

  • Im Falle von Konzessionierungen im Bauwesen (sog. Baukonzessionen) ist geregelt und anerkannt, dass sowohl die Vergabe von Arbeiten durch den Konzessionär dem Wettbewerb unterliegt als auch die grundsätzliche Vergabe an den Konzessionär. Aber auch im Dienstleistungsbereich (im Falle sog. Dienstleistungskonzessionen) halten die Gerichte das Prinzip der Wettbewerblichkeit für zwingend notwendig.

  • Fundierte sachliche Ausnahmen vom Vergaberecht wie z.B. wesentliche Sicherheitsinteressen des Staates scheiden aus. Nach der zum 01.01.1995 erfolgten Privatisierung der RMD, deren Anteile bis dahin vom Staat gehalten wurden, ist ein sog. vergabefreies Eigengeschäft (sog. Inhouse-Geschäft) ausgeschlossen, weil dies eine 100%-ige Eigentümerschaft des Staates bzw. seiner Untergliederungen voraussetzt.

  • Eine rechtliche Zuordnung der RMD zu dem Bereich der sog. Sektorenunternehmen (Wasser, Energie, Verkehr) mit teils reduzierten Ausschreibungspflichten ist mindestens in dem hier relevanten Zusammenhang mit guten Gründen zu verneinen.

    Selbst wenn man eine Rechtmäßigkeit der Fortdauer der Konzessionierung / Exklusiv-Beauftragung der RMD auch in der Zeit nach dem Jahre 1994 als gegeben erachtet, und sie auch auf die Projektsteuerung des gegenwärtigen Ausbauvorhabens zwischen Straubing und Vilshofen bezieht, so ist der Rahmen einer unterstelltermaßen rechtlich zulässigen Exklusiv-Beauftragung dann überschritten,

    > wenn der Konzessionär nicht nur allgemeinen Einfluss auf die Bestimmung des Umfangs seiner aktuellen und künftigen Tätigkeit nimmt,

    > sondern er in besonderer Weise vorentscheidend bestimmte Projektarten und Projektgrößen steuert oder gar maßgeblich mitbestimmt,

    > ohne dass die zuständigen staatlichen Organe, welchen die Aufgabe der politischen Willensbildung, der verwaltungstechnischen Umsetzung von Maß-nahmen, sowie insbesondere die Aufgabe der Bestimmung über die Verwendung der Steuergelder zukommt, ihre Rolle in adäquater Weise wahrzunehmen in der Lage sind.

  • Das Budgetrecht und die hoheitlichen Entscheidungsbefugnisse werden dann in einem solchem Maße verlagert, dass von einer dafür hinreichenden rechtlichen Grundlage kaum mehr gesprochen werden kann.

  • Es verhält sich hier in vergleichbarer Weise so, als wie wenn der TÜV, der ein im Rechtssinne beliehenes privates Unternehmen darstellt, beschließen würde, dass zugelassene Kraftfahrzeuge nicht mehr nur alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden müssen, sondern jedes Jahr. Zwar ist der TÜV (oder auch die DEKRA und andere staatlich zugelassene Prüfungsorganisationen) kraft des staatlichen Aktes der Beleihung mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet (er kann Verwaltungsakte erlassen), jedoch ist er nicht befugt, die genaue Art und den Umfang seiner Tätigkeit - und damit letztlich die eigenen Geschäftserwartungen - festzulegen. Dies muss einem staatlichen Akt vorbehalten bleiben.

    Dass in einer solchen Situation, wie auch vorliegend festzustellen ist, gegen den Neutralitätsgrundsatz verstoßen wird, und dass die Fördermittel i.H.v 33 Mio. € (davon 50% EU-Mittel), die für eine variantenunabhängige Untersuchung bereit-gestellt wurden, unter Verstoß gegen die Förderbestimmungen verwendet werden, die exakt eine Verwendung der Gelder ohne Gefahren einer Interessenkolli-sion verlangen, ist eine logische Folge davon. Die RMD als unmittelbare Betroffene und Befangene kann rechtmäßigerweise nicht den Rahmen und die Prüfungs-kriterien für eine variantenunabhängige Untersuchung setzen.“

BN-Kreisgruppe Deggendorf wird 40 – feiern Sie mit !
[Deggendorf / 26.10.2011]

Als eine der ersten Kreisgruppen in Niederbayern wurde die Deggendorfer Bund-Naturschutz-Kreisgruppe 1971 gegründet. Wir können somit heuer unser 40-jähriges Bestehen feiern.

In den letzten vierzig Jahren hat sich einiges getan: Die geplante Errichtung einer Müllverbrennungsanlage im Landkreis (unter anderem Anlass für die Gründung der Kreisgruppe) hat sich erledigt; der Ausstieg aus der Atomenergie ist beschlossene Sache; und auch im technischen Umweltschutz, etwa in der Reinhaltung von Luft und Wasser wurde einiges erreicht. Vieles andere aber bleibt aktuell: immer noch ist der Bau einer Staustufe in der Donau nicht vom Tisch; auch der Landschaftsverbrauch durch Straßen und Baugebiete scheint kaum zu bremsen. Zusammen mit Themen wie dem drohenden Klimawandel, der Freisetzung von gentechnisch veränderten Lebewesen und dem schleichenden Verlust der biologischen Vielfalt auch in unserer Heimat bleiben uns genügend Aufgaben auch für die nächsten Jahrzehnte.

Aus Anlass des 40. Jahrestags soll Zeit sein zum Feiern, zum Reden, zum Nach- und vielleicht auch zum Vordenken. Wir möchten alle Mitglieder, Freunde, Förderer, Unterstützer und „Weggefährten“ einladen zu einem

Empfang am 12. November 2011 ab 14:00 Uhr im Schiffmeisterhaus Deggendorf (Schiffmeisterweg 12)

Programm: Grußworte
Festansprachen: Georg Kestel, 1. Vorsitzender Kreisgruppe Deggendorf und Prof. Dr. Hubert Weiger, Vorsitzender des Bundes Naturschutz in Bayern e.V. und des*Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Ehrungen
Sekt, Imbiss, Diskutieren und Ratschen.

Für unsere Planung bitten wir um Ihre Anmeldung per email, per Fax (0991 – 342214) oder per Post (Bund Naturschutz Deggendorf, Amanstraße 21, 94469 Deggendorf).
Außerdem laden wir ein zur Abendveranstaltung „koawerbungned - Qualitätsoffensive Hinterbayern“ mit Herbert Pöhnl und der Originalwaldlerbuamshowbänd (siehe oben !).

EU-Studie variantenunabhängige Untersuchungen zum Donauausbau ‒ Staustufenplanung unter falscher Flagge
[Deggendorf / 26.10.2011]

Was von den Projektträgern ‒ Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums ‒ als „variantenunabhängige Untersuchungen“ verkauft wird, ist in Wahrheit die Detailplanung zweier Ausbauvarianten: Der Variante A, ein Ausbau der Strecke Straubing - Vilshofen ohne Staustufen, und der Variante C2,80, ein Ausbau mit einer Staustufe, einem Schleusenkanal im Durchstich der Mühlhamer Schleife und massiven Sohlbaggerungen zur Vertiefung der Schifffahrtsrinne.

Vorgestellt auf der Veranstaltung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion am 21.10.2011: Karten des Ist-Zustandes und der geplanten Maßnahmen für Variante A und Variante C 2,80
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33 Millionen Euro sollen für die Planungen aufgewendet werden, 5,5 Millionen zahlt Bayern, 11 Millionen die Bundesrepublik Deutschland und 16,5 Millionen Euro schießt die Europäische Union zu. Im Zuschussbescheid der EU ist festgelegt, dass die Untersuchungen von einer sogenannten „Monitoring-Gruppe“ begleitet werden sollen, die paritätisch mit Vertretern der Wirtschafts- und Binnenschifffahrts- sowie der Umweltverbände und Initiativen besetzt ist. Diese Monitoring-Gruppe soll Vorschläge für Arbeitsaufträge machen, über den Arbeitsfortschritt und den Untersuchungsverlauf informiert werden, die Ergebnisse beraten und Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise machen.

Studie soll Staustufen durchsetzen

Nach nunmehr 17 Sitzungen der Monitoring-Gruppe verstärkt sich bei den Umweltvertretern der Eindruck, dass die Untersuchungen ausschließlich darauf ausgerichtet sind, den Staustufenausbau nach Variante C2.80 durchzusetzen. Dieser Eindruck basiert auf folgenden Tatsachen:

Forderungen für die Weiterarbeit der Monitoringgruppe

Hier [pdf, 180 KB] finden Sie nähere Informationen zu den Untersuchungen und zur Arbeit der Monitoringgruppe.

Mit dem Bund Naturschutz auf Exkursion: Informationen zum Donauausbau am Donaustrand bei Aicha
[Deggendorf / 19.10.2011]

Mehr als zwei Dutzend Interessierte machten sich am 15. Oktober zusammen mit dem Vorsitzenden der Kreisgruppe Deggendorf des Bundes Naturschutz auf den kurzen Weg von Aicha an die Donau. Ziel war die Stelle, an der in der Donauausbau-Variante C2,80 eine Staustufe errichtet würde. Mit einem passionierten Fischer und einem Landwirt aus der betroffenen Gegend entwickelte sich schnell eine lebhafte Diskussion – auf besonderes Interesse stießen dabei die Erläuterungen des Kreisvorsitzenden zum aktuellen Stand der Planungen.

„Im Bereich von Aicha wurde die Ausgleichs- und Deichrückverlegungsfläche etwas reduziert. Das ist insofern folgerichtig, als sich die frühere Planung der RMD dort wenig sensibel über das vorhandene Gelände hinweggesetzt hatte“, erläuterte Kestel. Im Bezug auf die technische Ausgestaltung der geplanten Ausgleichsflächen für die Stauvariante schienen sich dagegen die schlimmsten Befürchtungen der Naturschützer zu bestätigen: „Offensichtlich ist der Grundwasserhaushalt zwischen Grieshaus und Aicha nur mit einem abgespundeten Trenndamm entlang der gestauten Donau in den Griff zu bekommen. Das aber wäre der Tod der heute vorhandenen, naturnahen Aue“, befürchtet Kestel mit Blick auf die aktuell laufenden Planungen und Untersuchungen.

Mit Errichtung einer Staustufe bei Aicha würden bis über die Isarmündung hinaus die ökologisch besonders wichtigen Niedrigwasserzustände ausfallen – und mit ihnen auch die attraktiven Donaustrände und die unverschlammten Kiesufer. „Letztere aber sind Grundlage für den enormen Artenreichtum im Fluss. Mit über 50 Arten haben schon unsere siebzig Kilometer Donau deutlich mehr Fischarten zu bieten als der gesamte Rhein und die gesamte Elbe“, konnte Kestel aus den vorliegenden Untersuchungen berichten. Mit den Donaustränden würden auch die europaweit besonders seltenen und daher streng geschützten Weidenauwälder am Fluss zerstört.

Der spärliche Schiffsverkehr während der Dauer der Veranstaltung bestätigte die Zweifel des BN-Vorsitzenden am verkehrlichen Nutzen: bei ausgesprochen gutem Wasserstand passierten in zweieinhalb Stunden gerade einmal zwei Schiffe die Gruppe. „Interessant ist auch hier der Blick über die Grenzen: An der unteren Donau beträgt die Fahrwassertiefe in etlichen Furten zur Zeit 50 bis 60, an einer Stelle sogar nur 20 Zentimeter – ein krasser Widerspruch zu der Behauptung, dass Straubing-Vilshofen der letzte Engpass der Wasserstraße wäre“, erklärte Kestel.

Im Weichholzauwald bei Aicha: Der Vorsitzende der Kreisgruppe Deggendorf, Georg Kestel (hinten, Mitte), erläutert die Bedeutung des Wechsels zwischen Hoch- und Niedrigwasser und des intakten Grundwasserhaushaltes. Die geplante Staustufe würde die intakte Aue und mit ihr die außerordentliche Artenvielfalt entlang der Donau zwischen Straubing und Vilshofen gefährden
(Bilder: G. Vogl, G. Kestel)

Unterschriftenliste zur Unterstützung der Initiative, die Natur- und Kulturlandschaft niederbayerische Donau durch die UNESCO als Welterbe anerkennen zu lassen
pdf-Datei [460 KB]

Unterschriftenliste zur Unterstützung der Initiative des Bayerischen Heimattages: Die „Natur- und Kulturlandschaft niederbayerische Donau“ soll UNESCO-Welterbe werden !
[Deggendorf / 13.09.2011]

Eine Unterschriftenliste zur Unterstützung der Initiative des bayerischen Heimattages wird in wenigen Tagen gedruckt vorliegen. Die Liste können Sie hier bereits als pdf-datei herunterladen [460 KB]. Die Liste kann und darf ausdrücklich per e-mail und anderweitig verbreitet werden !

Zur Information über die Initiative wurde außerdem eine neue Webseite freigeschaltet: www.welterbe-niederbayerische-donau.de

Unterstützen Sie die Idee des Bayerischen Heimattages: Die niederbayerische Donau soll von der UNESCO als Weltnatur- und Kulturerbe anerkannt werden!
[Deggendorf / 07.09.2011]

Auf ihrem mehr als 2850 km langen Lauf durchfließt die Donau kaum eine Landschaft, in der sich Natur, Kultur und Geschichte zu einer derart einzigartigen Symbiose vereinigen wie in der Donaulandschaft zwischen Straubing und Vilshofen. Die Donau hat hier ihren, mit 70 km längsten, zusammenhängenden und nicht begradigten Flussabschnitt von Donaueschingen (Deutschland) bis Györ (Ungarn). Dieser Flussabschnitt ist gemeinsam mit dem Isarmündungsgebiet von größter Bedeutung für die Artenvielfalt in Mitteleuropa, da auf einem Bruchteil der Landesfläche eine enorme Zahl von Arten repräsentativ vertreten ist und diese Region das Überleben zahlreicher autochthoner, teilweise nur an frei fließenden Donauabschnitten vorkommender Arten sichert. Durch die Ausweisung von über 9000 ha als Natura 2000-Gebiete der EU wird diese Bedeutung dokumentiert.

Bogenberg: Ein Ort mit nachweisbaren Spuren durchgängiger menschlicher Besiedlung seit der Steinzeit (Bild: Klaus Leidorf)

Herzstück der naturnahen Flusslandschaft: Isarmündungsgebiet (Bild: Hubert Ammer)

Niederbayerische Natur- und Kulturlandschaft: Seilfähre zwischen Mariaposching und Stephansposching (Bild: Georg Kestel)

Blick auf die Donaulandschaft vom Hilgartsberg. (Bild: Dieter Scherf)

Dieser Raum ist zudem von größter geschichtlicher und kultureller Bedeutung als eines der ältesten Siedlungsgebiete, als Grenzraum des römischen Reichs zu Germanien, als ein Zentrum der Christianisierung des östlichen Mitteleuropas durch Klöster wie Niederalteich und Metten, als Stätte bedeutender Entwicklungen des Mittelalters und der Neuzeit, dokumentiert durch die Stadtdenkmalensembles von Straubing oder Deggendorf.

Deshalb hat der Bayerische Heimattag am 5. Juni 2005 den Vorschlag gemacht, die Donaulandschaft zwischen Straubing und Vilshofen mit dem Isarmündungsgebiet als Weltkultur- und Naturerbe von der UNESCO anerkennen zu lassen. Anfang des Jahres 2011 hat der Bayerische Heimattag einen entsprechenden Antrag an die Bayerische Staatsregierung gestellt. Bis Ende des Jahres soll über die Weiterleitung dieses Antrages über die Bundesregierung an die UNESCO beraten und entschieden werden. Federführend ist das Bayerische Kultusministerium.

Für einen Erfolg dieses Antrags ist es entscheidend, dass aus unserer Region breite Unterstützung signalisiert wird. Erste Gemeinden wie Hengersberg und Hofkirchen haben bereits entsprechende Resolutionen gefasst und weitergeleitet, in weiteren Kommunen soll über entsprechende Anträge demnächst beraten werden (z.B. am 26.09. in Deggendorf).

Unterstützen Sie die Idee mit eigenen Schreiben an das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (Salvatorstraße 2, 80333 München; Telefon: 089 21 86 – 0; Telefax: 089 21 86 28 00; E-Mail: poststelle@stmwfk.bayern.de); Sprechen Sie mit Kommunalpolitikern Ihrer Gemeinde, fordern Sie diese auf, die Idee ebenfalls zu unterstützen !

Eine Unterschriftenliste zur Unterstützung der Idee eines UNESCO Weltkultur- und -Naturerbes „Niederbayerische Donau“ können Sie hier herunterladen [pdf, 260 KB]. Animieren Sie auch Freunde, Verwandte und Bekannte zum unterschreiben; auch Unterschriften von außerhalb der Region zählen und sind eine Hilfe. Bitte schicken Sie die Liste bis spätestens 9. Dezember zurück an das Sekretariat des Bayerischen Heimattags, Bayerischer Landesverein für Heimatpflege, Ludwigstrasse 23, 80539 München. Bitte senden Sie die Liste auch dann zurück, wenn diese bis zum Stichtag nicht vollständig ausgefüllt ist !

In Kürze werden wir an dieser Stelle den Vorschlag für eine Resolution (auch als Textvorlage für persönliche Schreiben an die Bayerische Staatsregierung) zum download zur Verfügung stellen.

Eine Handreichung des Bayerischen Heimattages mit näheren Informationen zur Idee eines UNESCO Weltkultur- und -Naturerbes können Sie hier herunterladen [pdf, 650 KB].

Donau als „Blaues Band der Biodiversität“ erhalten und entwickeln
[Passau - Nürnberg - Wien / 06.09.2011]

Bund Naturschutz in Bayern, Arbeitskreis Wachau und Umweltdachverband Österreich setzen Zeichen in der Strategie der Europäischen Union für den Donauraum und starten Internationale Plattform für die Donau als natürlicher Lebensraum

Vom Europäischen Rat aufgefordert, hat die Europäische Kommission den Entwurf einer Strategie vorgelegt, nach der im Rahmen von 11 Aktionsfeldern der Donauraum entlang des gesamten Stroms auf eine umfassende und nachhaltige Weise entwickelt werden soll. „Die Donau ist heute und erst recht in der Zukunft das unverzichtbare Rückgrat, um die biologische Vielfalt in Europa zu sichern. Wir möchten zusammen mit weiteren Umweltinitiativen und -verbänden entlang des Flusses im Rahmen der EU-Strategie mithelfen, diese Vielfalt zu erhalten“, erklärt Hubert Weiger, Vorsitzender des Bundes Naturschutz in Bayern (BN) und des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Michael Schimek, Geschäftsführer des Arbeitskreises Wachau, auf dessen Vermittlung die neue Zusammenarbeit gestartet wurde: „Für uns geht es darum, das UNESCO-Welterbegebiet Wachau mit ökologisch wertvollen Abschnitten donauaufwärts und -abwärts besser zu verbinden und damit ihren Schutz auch langfristig außer Streit zu stellen.“ Dr. Gerhard Heilingbrunner, Präsident des Umweltdachverbandes ergänzt: „Wir wollen gemeinsam dafür sorgen, dass in der Donauraum-Strategie Natur- und Umweltschutz das nötige Gewicht bekommen.“

„Dass auch in der EU die Sicherung der Biodiversität wichtig ist, zeigt sich auch darin, dass unser Projektvorschlag »Blaues Band der Biodiversität« angenommen wurde und Eingang in die offiziellen Papiere der EU gefunden hat“, sagt Dr. Christine Margraf, Artenschutzreferentin des Bundes Naturschutz. Die Freunde der bayerischen Donau, die sich seit Jahren für die Erhaltung der Lebensraum- und Artenvielfalt in Fluss und Aue einsetzen, wie das BN-Landesvorstandsmitglied Dieter Scherf und der Deggendorfer BN-Kreis­vorsitzende Georg Kestel, freuen sich, Verbündete in Österreich gefunden zu haben. „Gemeinsam wollen wir versuchen, die Idee des Auenverbunds Donau abwärts bis zum Schwarzen Meer durchzusetzen.“

Perlen am lebendigen Fluss: Frei fließende Donau zwischen Straubing und Vilshofen (Bild: Mühlhamer Schleife), UNESCO-Welt-Kulturerbe Wachau und Donau-Nationalpark Hainburg, östlich von Wien (Fotos: Scherf, Kestel). Naturschutzverbände verstärken im Rahmen der EU-Donauraum-Strategie ihre Kooperation zur Verbesserung der ökologischen Situation.

Blaues Band der Biodiversität: Auenverbund Donau

Als Einstieg in die konkrete Zusammenarbeit werden Bund Naturschutz, Arbeitskreis Wachau und Umweltdachverband das Projekt „Blaues Band der Biodiversität – Auenverbund Donau“ in Angriff nehmen, das der Bund Naturschutz nach Aufforderung durch die Bayerische Staatskanzlei als Komponente des bayerischen Beitrags zur EU-Donauraumstrategie vorgeschlagen hat. Erster Schritt wird die Aufstellung eines Projektplans sein, nach dem

wird.

Eine Grundlage für das Leitbild ist die gemeinsame Position von 22 Nicht-Regierungs-Organisationen aus 10 Donau-Anrainerstaaten zur Schifffahrt im Donaueinzugsgebiet „Rettet die Donau! - Wege zu einer umwelt- und naturschutzverträglichen Schifffahrt“ vom 15. Oktober 2009. Bund Naturschutz, Arbeitskreis Wachau und Umweltdachverband werden mit den Organisationen, die diese Position unterzeichnet haben, Kontakt aufnehmen, um die Plattform der Zusammenarbeit in der EU-Donauraumstrategie zu erweitern. Ziel ist es, das Rahmenprojekt „Blaues Band der Biodiversität – Auenverbund Donau“ in abgestimmten Einzelprojekten in allen Donauanrainerstaaten umzusetzen.

Die Umweltverbände rechnen mit der Unterstützung durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, nachdem Bayern zusammen mit Kroatien in der europäischen Donauraumstrategie die Koordinatorenrolle im Prioritätenfeld „Erhaltung der biologischen Vielfalt, der Landschaften und der Qualität von Luft und Boden“ übernommen hat.

Die Donaustrategie: Licht und Schatten

Grundsätzlich begrüßen die Umweltverbände die Initiative der EU, die Ent­wicklung der so genannten „Makroregion“ entlang der Donau in nachhaltige Bahnen zu lenken. In der Strategie ist hierzu aus Sicht der Verbände eine brauchbare Basis vorhanden. Allerdings wurden bisher mögliche Zielkonflikte – etwa zwischen dem Ausbau der Wasserstraße und Umwelt- und Naturschutzzielen – dezidiert nicht gelöst. Die Äußerungen zumindest einiger PolitikerInnen und Ausbaulobbyisten lassen darauf schließen, dass in der Umsetzung der Strategie in unverhältnismäßigem Ausmaß der Ausbau der Donau als Wasserstraße vor einer Reihe von anderen gleichrangigen Zielen, insbesondere jenen der Ökologie und des Wassermanagements, Priorität eingeräumt werden soll. Selbst die Vorgaben der Europäischen Naturschutzrichtlinien oder der Wasserrahmenrichtlinie wurden nur unzureichend integriert.

Neue länderübergreifende Kooperation der Verbände

Die neu begonnene Kooperation zwischen Bund Naturschutz in Bayern, Umweltdach­verband und Arbeitskreis Wachau hat deshalb das Ziel, dem Erhalt der Biodiversität eine starke gemeinsame Stimme im Donauraum zu verleihen und dafür zu sorgen, dass diese nicht von den bestehenden transnationalen Interessengemeinschaften in anderen Fachgebieten der Donauraumstrategie unter­laufen werden. Die EU-Staaten haben sich in der europäischen Biodiversitäts­strategie zum Erhalt der Biodiversität verpflichtet, die Donau ist eine zentrale Achse der Biodiversität in Europa. Ein überwiegender Anteil der Donau ist Teil des europäischen Netzwerkes an Schutzgebieten NATURA 2000, darunter Nationalparks und UNESCO-Welterbegebiete. Zudem müssen alle Donauanrainer­staaten in Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie für einen zumindest guten ökologi­schen Zustand der Donau und ihrer Zubringer sorgen.

Die neu gegründete Plattform vertritt daher folgende Anliegen:

Die Projektvorschläge von Bund Naturschutz und Landesbund für Vogelschutz zur EU-Strategie für die Donau-Region finden Sie hier [pdf, 650 KB].

Positionspapier von 22 Nicht-Regierungs-Organisationen aus 10 Donau-Anrainerstaaten zur Schifffahrt im Donaueinzugsgebiet „Rettet die Donau! - Wege zu einer umwelt- und naturschutzverträglichen Schifffahrt“:

Donaufest in Niederalteich am 2. Juni: Über tausend Menschen demonstrieren für den Erhalt der frei fließenden Donau
[Deggendorf / 16.06.2011]

Ungebrochen ist der Widerstand in der Region gegen den Bau einer Staustufe in der Donau. Mehrere tausend Menschen besuchten im Lauf des Tages das Donaufest in Niederalteich. Zur zentralen Kundgebung am nachmittag an der Donau – mit Reden von Dr. Christian Stierstorfer (Landesbund für Vogelschutz), Michael Ziesak (Verkehrsclub Deutschland) und Prof. Dr. Hubert Weiger (Bund Naturschutz und BUND) sowie Grußworten von 2. Bürgermeister Albin Dietrich, Altabt Emmanuel Jungclaussen und Michael Schmidt (Bay. Kanuverband) – fanden sich mehr als tausend Menschen ein.

Das Donaufest wurde wie in den Jahren zuvor in bewährter Zusammenarbeit von der Kreisgruppe Deggendorf des BN und der Spielvereinigung Niederalteich organisiert, die Spielvereinigung übernahm den Betrieb des Festzeltes.

Bei dem ab 10:00 Uhr im Festzelt ausgerichteten „Frühschoppen“ mit Kommunalpolitikern aus der Region wurde vor allem deutlich, dass die derzeit erstellten Planungen und Gutachten entgegen den Ankündigungen alles andere als transparent sind; um dieses Ziel zu erreichen sind insbesondere auch vom Planungsträger, dem Bundesverkehrsministerium, noch intensive Anstrengungen nötig. Der BN, vertreten durch den Kreisvorsitzenden, Georg Kestel, betont, dass derzeit die Weichen gestellt werden und die wesentlichen Aspekte offen diskutiert werden müssten; dies betrifft etwa die Frage, wie Grundwasseränderungen vor allem in der Staustufenvariante C 2,80 donaunahe Gebäude und Grundstücke beeinflussen würden.

Auch das ab 10:00 Uhr zusammen mit vielen weiteren Verbänden und Initiativen angebotene Programm für Jung und Alt mit Exkursionen, Information, Geo-Caching, Schatzkiste Donau, Kutschfahrten und vielem mehr wurde intensiv in Anspruch genommen.

Über 1000 Menschen demonstrierten beim Donaufest für den Erhalt der frei fließenden Donau zwischen Straubing und Vilshofen. (Foto: Kestel)

Seit vielen Jahren engagiert an der Seite der Donau-Freunde: Altabt Emmanuel Jungclaussen. (Foto: Kestel)

Ebenfalls gut besucht waren die Infostände, Exkursionen und die Podiumsdiskussion mit Kommunalpolitikern im Festzelt am Anger. (Foto: Kestel)

Klage des BN gegen die geplante Ostumfahrung Plattling durch das Naturschutzgebiet Isarmündung: „Hauptgründe für die Klage sind Flächenverluste und Durchtrennung des Schutzgebietsnetzes“
[Deggendorf / 25.04.2011]

Grund für die Klage des Bundes Naturschutz gegen die geplante Ortsumgehung Plattling war nach den Worten des Vorsitzenden der Kreisgruppe Deggendorf, Georg Kestel, nicht in erster Linie die Beeinträchtigung von „ein paar brütenden Enten“, wie dies in einer Monatsversammlung des Ortsvereins der SPD der Plattlinger Kreis- und Stadtrat Georg Weiß aus der Klagebegründung herausgelesen hat.

„Die Planfeststellung versucht, die Effekte der Trasse im Bezug auf das FFH-Gebiet mit verschiedenen Tricks soweit herunterzurechnen, dass die Eingriffe letztendlich eine angeblich harmlose Bagatelle sein sollen“, erläutert Kestel. In Wahrheit lägen jedoch allein schon die durch die Brücke verursachten Flächenverluste um ein Mehrfaches über den fachlich und juristisch anerkannten Grenzwerten. „Die Art und Weise, mit der die Brückenvariante durchgesetzt werden soll, verstößt an dieser und weiteren Stellen so eindeutig gegen europäisches Naturschutzrecht, dass wir davon ausgehen, dass unsere Klage schon in der ersten Instanz Erfolg haben wird“, ist sich Kestel für den BN sicher.

So würde in der Planfeststellung zudem fälschlicherweise unterstellt, dass die Strassentrasse in einer erheblich vorbelasteten Zone des Schutzgebietes liegen würde. Kestel hierzu: „Diese Annahme ist falsch. Selbst wenn man für die bestehenden Straßen und die Eisenbahnbrücke großzügige Störzonenbreiten annimmt, liegt die neue Trasse außerhalb dieser Zonen.“ Das Südzucker-Gelände, das ebenfalls als Teil der „Vorbelastung“ angeführt wird, sei eine zwar künstliche, aber doch wichtige und unter Fachleuten seit langem bekannte Lebensraumergänzung zum Schutzgebiet. Unter anderem im Bezug auf die Vorbelastungen kämen auch die „brütenden Enten“ in der Klagebegründung vor: „Die Brutvorkommen von Arten wie Schnatterente, Gänsesäger und Eisvogel im Bereich der Trasse sind ein Indikator für die Ungestörtheit des betroffenen Gebietsteiles.“

Kestel ist zuversichtlich, dass auch das Verwaltungsgericht dies so nachvollziehen wird. „Indikatorfunktionen von Arten sind im Naturschutz eine absolut alltägliche Sache.“ Im politischen Gefecht lasse es sich aber wohl nicht vermeiden, dass dies immer wieder auf einen zunächst lächerlich erscheinenden Konflikt zwischen dem Menschen und „ein paar brütenden Enten“ oder „dem Springfrosch“ reduziert werde. „Möglicherweise möchten damit einige auch den Artenschutz als ein Grundanliegen des Naturschutzes lächerlich machen. Das Ziel, den Verlust von Artenvielfalt bis 2010 zu stoppen, hat die EU, der Bund und Bayern aber schon mit Pauken und Trompeten verloren, und mit so einer Haltung wird das auch bis zum Jahr 2020 nichts“, reagiert Kestel auf entsprechende Bemerkungen des Plattlinger SPD-Politikers.

Die trennende Wirkung, die die geplante Trasse durch das Schutzgebiet „Isarmündung“ mit einer Brücke quer zur Isar haben würde, ist ein weiterer Kernpunkt der Klagebegründung. Die Trennwirkung blieb in der Planfeststellung im Bezug auf das europäische Schutzgebietssystem völlig unberücksichtigt, nach Auffassung des BN zu Unrecht. „Das europäische Schutzgebietssystem hat gerade einen funktionierenden Verbund von Lebensräumen zum Ziel. Es gibt in der Schutzgebietsrichtlinie sogar das ausdrückliche Gebot, diesen Verbund noch weiter zu verbessern“, erläutert Kestel und kritisiert im Bezug auf die Plattlinger Planung: „Die Ortsumgehung würde jedoch das blanke Gegenteil bewirken: sie würde die letzten Reste an Zusammenhang zwischen der Isarmündung und den Schutzgebieten ab Pielweichs isaraufwärts nicht verbessern, sondern kappen.“ Kestel stellt hierbei auch eine Verbindung zum Umgehungsgerinne für die Staustufe Pielweichs her: „Mit dem Umgehungsgewässer soll die durch die Staustufe bewirkte Unterbrechung des Verbundes soweit wie möglich ausgeglichen werden. Das würde aber durch die geplante Ortsumgehung weitgehend zunichte gemacht.“

Bemerkenswert sei im Zusammenhang mit der Trennwirkung, dass die Planfeststellung hier in sich widersprüchlich sei. „Das ist auch für den Laien, der sich die Unterlagen ansieht, klar erkennbar: Im landschaftspflegerischen Begleitplan stellen die Gutachter noch ausdrücklich fest, dass die Trasse den ökologischen Verbund entlang der Isar erheblich und nachhaltig beeinträchtigt. Für die FFH-Verträglichkeitsprüfung wird das dann aber rundweg negiert. Ich bin gespannt, wie die Planfeststellungsbehörde das dem Verwaltungsgericht erklären will.“ Der BN vermutet als Hintergrund, dass die Behörde um jeden Preis die sonst fällige Prüfung von Alternativen vermeiden wollte. „Wir haben aber genau diese Alternativenprüfung in dem mehrjährigen Verfahren wiederholt und zuletzt schon fast händeringend angemahnt, um zumindest den vorgeschriebenen Rechtsweg korrekt abzuarbeiten.“

In der Summe ist der BN im Bezug auf das Gerichtsverfahrens zuversichtlich: „Die Stadt Plattling hat zuerst selbst die ökologisch deutlich günstigere Variante A geplant. Der Versuch der Behörden, jetzt die ungünstigere und mehrfach teurere Variante D durchzudrücken, ist in sich und gegenüber dem Naturschutzrecht so widersprüchlich, dass das auch für das Verwaltungsgericht unmittelbar nachvollziehbar ist“, meint Kestel.

Donau-Kraftwerk würde Isarmündung und Mühlhamer Schleife zerstören
[Deggendorf / 10.04.2011]

Bund Naturschutz hält einen weiteren Ausbau der Wasserkraft in Bayern für zerstörerisch und unnötig

Zur Debatte über die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien hatte die Osterhofener Zeitung (s. Ausgabe vom 9. April) örtliche Kommunalpolitiker unter anderem zu Chancen und Risiken eines zusätzlichen Donau-Wasserkraftwerkes befragt. „Es ist sehr erfreulich, dass der weit überwiegende Teil der befragten Politiker derartigen Plänen angesichts der drohenden Zerstörungen eine klare Absage erteilt. Ein zusätzliches Wasserkraftwerk in der Donau mag für den E-ON-Konzern und die Bauindustrie ein Ziel sein, ist aber auch nach einem Ausstieg aus der Atomenergie völlig unnötig und schädlich. Die wenigen verbliebenen fließenden Gewässerstrecken in Bayern sind Naturschätze, die nicht mehr zur Disposition gestellt werden dürfen“, betont Georg Kestel, Vorsitzender der Kreisgruppe Deggendorf des Bundes Naturschutz.

„In Industrie und Haushalten bestehen noch ganz gewaltige Einsparungsreserven. Die Leistung von mehr als zwei Atomkraftwerken wird in Deutschland allein für den völlig schwachsinnigen Standby-Betrieb von Elektrogeräten verschwendet. Das zeigt, dass die Einsparung von Energie ganz klar Vorrang vor dem Bau von weiteren Kraftwerken haben muss“, ergänzt Kestel. „Wir plädieren dafür, unsere Intelligenz einzusetzen, anstatt wie bei der Atomlaufzeitverlängerung ein zweites Mal blind der Geschäftsrhetorik der Energiekonzerne zu folgen. Die Konzerne machen Umsatz und Gewinn ja nicht mit Energieeinsparung, sondern wollen statt Atomkraftwerken nun halt neuerdings wieder Wasserkraftwerke bauen und betreiben.“

Im Fall eines weiteren Kraftwerkes in der Donau würde nach Auffassung des BN nicht nur die Isarmündung, sondern auch die Mühlhamer Schleife vollständig zerstört werden. „Ein Wasserkraftwerk im Durchstichskanal in der Mühlhamer Schleife hat die Rhein-Main-Donau AG ja schon seit Anbeginn ihrer Planungen vor. Folge dieser Pläne wäre jedoch, dass zuerst die Staustufe das Isarmündungsgebiet und dann das Kraftwerk im Kanal die Mühlhamer Schleife ruinieren würde, weil in der Schleife lediglich ein klägliches Restwasser verbleiben könnte. Damit würden unsere schlimmsten Befürchtungen wahr werden.“

Die Position des Osterhofener CSU-Politikers und Bauunternehmers Peter Erl pro Donau-Kraftwerk bestärkt den BN außerdem in seiner Ablehnung der Rhein-Main-Donau AG (RMD) als federführendem Gutachter und Planer für die laufenden Untersuchungen zum Donauausbau. Denn ausgerechnet die RMD AG sei Inhaberin der Konzession für die Nutzung der Wasserkraft an der Donau. „Kommunen oder Bürger können da gar nicht zum Zuge kommen, selbst wenn sie es wollten. Die RMD AG gehört heute mehrheitlich dem E-ON-Konzern. Diese Unternehmen und die Bauindustrie sehen die Donau ja nicht als Heimat, als Lebensraum und als Weltkultur- und -naturerbe, sondern als Objekt, aus dem sich Profit ziehen lässt.“

Der BN kündigt massiven Widerstand gegen alle Stau- und Wasserkraftpläne in der Donau an: „Auch der Ausstieg aus der Atomenergie ändert nichts daran: Gegen Stau und Zerstörung der Isarmündung und der Mühlhamer Schleife werden wir uns mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln wehren. Es kann doch nicht sein, dass an dem einen Tag im Ziegel- und Kalkmuseum in Winzer unter großer Beteiligung eine Ausstellung mit den von Alfred Urlbauer so wunderbar geschnitzten und bemalten Donaufischen eröffnet wird, und am nächsten Tag einzelne ungerührt darüber reden, mit einer Staustufe und einem Kraftwerk dieser in Europa einzigartigen Fischfauna den endgültigen Garaus zu machen.“

Bund Naturschutz erhebt Klage gegen geplante Ostumgehung Plattling
[Deggendorf / 19.01.2011]

Skizze zu den Plantrassen für die Ortsumgehung Plattling
[pdf-Datei, 120 KB]

Nach der Beratung mit ihrem Juristen und Vertretern des Landesverbandes beschloss der Kreisgruppenvorstand in seiner Sitzung am 18. Januar 2011, gegen die geplante Umgehungsstraße durch das Naturschutz- und FFH-Schutzgebiet „Isarmündung“ Klage zu erheben. Der Verband plädiert für die ortsnahe, links der Isar geführte Trasse A als aus seiner Sicht deutlich naturverträglichere Variante.

Der vom Bund Naturschutz beauftragte Rechtsanwalt Dr. Ulrich Kaltenegger erläuterte seine juristische Einschätzung einer Klage gegen die planfestgestellte Trasse. Diese als Variante D bezeichnete Trasse würde den westlichen Teil des Naturschutz- und FFH-Schutzgebietes „Isarmündung“ durchschneiden; mit der vom BN favorisierten Trasse A könnte diese Querung vermieden werden.

Dr. Kaltenegger wies unter anderem darauf hin, dass in vergleichbaren Verfahren vor Gericht schon sehr viel geringere Flächen- und Funktionsverluste als „erheblicher Eingriff“ anerkannt worden seien. In den für die Planfeststellung vorgelegten Unterlagen und Gutachten zur Straßenplanung wird dagegen behauptet, dass die unbestritten auftretenden Flächenverluste selbst für die besonders streng geschützten Lebensraumtypen wie die Weichholzaue durchweg als „unerheblich“ im Sinne der FFH-Richtlinie zu bewerten seien.

Nachdem sich Mitte Januar auch der Vorsitzende des Landesverbandes, Prof. Hubert Weiger, deutlich für die naturverträglichere Variante A und damit für eine Klage ausgesprochen hatte, stimmte der Kreisvorstand für eine Klage gegen die Planfeststellung.

In der vorausgegangenen Diskussion verdeutlichten die Vorstandsmitglieder, dass der BN die verkehrliche Entlastung der Stadtmitte nicht prinzipiell verhindern wolle. Dieses Ziel ließe sich jedoch mit der wesentlich kürzeren, erheblich billigeren, schneller realisierbaren und natur- und ressourcenschonenderen Variante A ebenfalls erreichen. „Für diese Trasse lag bereits 1998 ein fertig ausgearbeiteter Bauentwurf vor, in dem die auftretenden Probleme gelöst wurden. Wenn das damals weiter verfolgt worden wäre, könnten wir die Stadtmitte bereits seit einigen Jahren umfahren und müssten uns nicht vor Gericht um Eingriffe in ein europäisches Naturschutzgebiet streiten“, kommentiert der Vorsitzende Georg Kestel die Entscheidung der BN-Kreisgruppe.

Unter anderem liegt zu diesem Bauentwurf ein Gutachten der TU München zu den Auswirkungen der Variante A auf den Hochwasserabfluss der Isar bei einem „Jahrhunderthochwasser“ vor. Dieses Gutachten kommt unter anderem auf der Basis von durchgeführten Versuchen an einem hydraulischen Modell zusammenfassend zu folgenden Schlussfolgerungen:

Nach Meinung der Versuchsanstalt steht dem Bau der Umgehungsstraße am linken Rand des Hochwasserbetts der Isar aus hydraulischen Gründen nichts im Wege. Der aus der Querschittsreduzierung resultierende Aufstau der Strömung bei HQ 100 liegt bei maximal 2,5 cm in einem von allen Beteiligten tolerrierbaren Maß. Es ist zu empfehlen, die geplante Umgehungsstraße nur so lange im Isarvorland zu führen, wie es straßenbautechnisch unbedingt notwendig ist und sobald wie möglich auf den bestehenden Hochwasserdamm zurückzukehren“ (Knauss und Strobl (1993), S. 5. Quelle: Knauss, J. und Strobl, T. (1993): „Hydraulische Untersuchungen zum Bau der Umgehungsstraße Ost in Plattling (Untere Isar)“. - Unveröff. Gutachten der Versuchsanstalt für Wasserbau und Wasserwirtschaft Technische Universität München, August 1993. - 5 Seiten, Planbeilagen).

Unsere erste Stellungnahme vom 16.07.2007 zum Planfeststellungsverfahren für die Ostumfahrung Plattling können Sie hier herunterladen [pdf, 60 KB]

Unsere zweite Stellungnahme vom 20.01.2010 zum ergänzenden Planfeststellungsverfahren können Sie hier herunterladen [pdf, 230 KB]

Bund Naturschutz: „Naturverträgliche Umgehungsvariante kann Plattling schneller entlasten als die Querung des Naturschutzgebiets“
[Deggendorf / 16.01.2011]

Klagen oder nicht klagen? - BN-Kreisgruppe berät sich mit Juristen und der Führung des BN-Landesverbands.

Bis 20. Januar, dem Ende der Klagefrist, will der Bund Naturschutz entscheiden, ob er gegen die Planfeststellung für die Ortsumgehung Plattling klagen will. Der Vorsitzende des Landesverbands, Prof. Dr. Hubert Weiger plädiert deutlich für die naturverträglichere Variante und damit für eine Klage: „Es kann nicht angehen, dass für jedes Straßenprojekt mit einem Federstrich nationale und europäische Naturschutzgebiete Bayerns zur Disposition gestellt werden.“ Im Genehmigungsverfahren für die Ortsumgehung hat die BN-Kreisgruppe seit Anbeginn die ortsnahe, auf der linken Isarseite parallel zum Fluss verlaufende Variante A als die Variante favorisiert, die die geringsten Beeinträchtigungen der Schutzgebiete an der Isar nach sich ziehen würde. Auch Probleme mit Schallschutz und Hochwasserschutz sind, wie detailliert ausgearbeitete Pläne zeigen, für diese Alternative lösbar.

Die Kreisgruppe, die in Abstimmung mit dem BN-Landesvorstand die Entscheidung über die Klageerhebung trifft, wird sich bis zum Ende der Klagefrist von ihrem Rechtsanwalt zu den juristischen Aussichten einer Klage informieren lassen. „Dass die Variante A erheblich weniger in die Schutzgebiete eingreift als die planfestgestellte Variante D mit einem neuen Straßendamm und einer Brücke quer durch die Isaraue, sieht jeder mit einem Blick auf die Karte. Die Variante A hätte daher nach den Vorgaben des Naturschutzrechts in der Planfeststellung eindeutig bevorzugt werden müssen. Aber Recht haben und vor Gericht Recht bekommen sind unterschiedliche Dinge“, so Georg Kestel, der Vorsitzende der Kreisgruppe Deggendorf. „In der Bewertung der Variante D sind die Auswirkungen der Baumaßnahmen offensichtlich mit Tricks bis zur Unerheblichkeit kleingerechnet worden. Die Beweislast für den Verstoß gegen das Naturschutzrecht liegt bei uns.“

Mit dem Argument, eine Klage des BN gegen den Straßenbau im Naturschutzgebiet würde die Entlastung von Plattlings Stadtzentrum um Jahre verzögern, werden die geplagten Bürger Plattlings in Geiselhaft genommen. Würde man sich für die stadtnahe Umgehung entscheiden, könnte das Stadtzentrum jedoch viel schneller vom Verkehr aus dem Süden und Osten zum Einkaufszentrum im Norden entlastet werden. Dazu Georg Kestel: „Der Bau- und Finanzierungszeitraum für die Variante D wird mit mindestens sieben Jahre angegeben. Am Stadtplatz wird sich daher mit oder ohne Klage bis 2018 erst einmal gar nichts tun. In sieben Jahren kann jedoch leicht auch eine ergänzende Planfeststellung für die Variante A durchgeführt werden und anschließend diese erheblich weniger aufwändige Variante gebaut werden.“

Derzeit verwendet die Politik enorm viel Energie dafür, kritische Stimmen wie den Bund Naturschutz einzuschüchtern, um so zu verhindern, dass der Verband oder auch betroffene Bürger ihre Rechte wahrnehmen. „Wenn die Politik auch nur einen Bruchteil dieser Energie für die naturverträglichere Variante A einsetzen würde, könnte mit dieser Variante sogar deutlich schneller eine Entlastung der Stadtmitte von Plattling erreicht werden“, so Kestel. Schließlich sei die Variante A deutlich kostengünstiger und damit erheblich leichter zu finanzieren. „Die eingesparten Millionen könnten dann für Bildung und Erziehung, für eine moderne Infrastruktur wie z.B. das DSL-Netz auf dem flachen Land, für die Modernisierung der Bahnverbindungen nach München oder für die Unterhaltung des bestehenden Straßennetzes eingesetzt werden. Das alles halten wir für dringlicher, als das heute bereits dichteste Straßennetz der Welt mit möglichst maximalen, rücksichtslosen Bauprojekten weiter zu vergrößern.“

Skizze zu den Plantrassen für die Ortsumgehung Plattling
[pdf-Datei, 120 KB]

Geplante Ortsumgehung Plattling: Die Plantrasse A ist machbar und naturverträglicher als die planfestgestellte Trasse
[Deggendorf / 20.12.2010]

Die ergänzte Planskizze (Original: Regierung von Niederbayern, grafisch bearbeitet) zeigt: Die vom Bund Naturschutz favorisierte Plantrasse A greift erheblich weniger in das Natura 2000 – Schutzgebiet (= FFH-Schutzgebiet und Vogelschutzgebiet) und in das Naturschutzgebiet Isarmündung ein, als die von der Regierung von Niederbayern planfestgestellte Plantrasse D. Nach Ansicht des BN wurde die Plantrasse A (ebenso wie die Plantrasse B) aus lediglich vorgeschobenen und fachlich nicht tragfähigen Gründen unzulässigerweise nicht mehr weiter verfolgt. Die bei der Plantrasse A gegebenen höheren Anforderungen an den Schallschutz aufgrund der Nähe zu Wohnhäusern ist prinzipiell machbar: im Bereich der Unterführung unter dem Bahngleis und davor und dahinter kann die Straße eingehaust werden, außerhalb dieses Bereiches sind weitere Schallschutzmaßnahmen problemlos möglich. Zu berücksichtigen ist hierbei zudem, dass sich der Schall von der Brücke und dem erhöhten Straßenverlauf in der Plantrasse D (planfestgestellte Variante) weitgehend ungehindert ausbreiten können.

Die angeblich unüberwindbaren Hindernisse (Hochwasserschutz und Naturschutz), die der Variante A entgegenstehen würden, halten einer näheren Prüfung nicht stand. Laut Naturschutzgesetz muss, sofern Natura 2000-Schutzgebiete betroffen sind, zwingend die Variante verfolgt werden, die die geringsten Eingriffe in das Schutzgebiet verursacht und die zumutbar ist. Die Kreisgruppe Deggendorf des Bundes Naturschutz prüft deshalb nach wie vor eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss.

Die nebenstehende Planskizze können Sie hier als pdf-Datei [120 KB] sowie als höher aufgelöste jpg-Grafik [420 KB] herunterladen.

Plattlinger Umgehungsstraßen-Variante A wurde ohne stichhaltige Gründe zu den Akten gelegt
[Deggendorf / 18.08.2010]

Im Streit um die Varianten für die Ortsumfahrung Plattling meldet sich nun auch der Bund Naturschutz zu Wort. Der Vorsitzende der Deggendorfer Kreisgruppe, Georg Kestel, verwahrt sich gegen den Eindruck, der Einsatz des Verbandes für das Isarmündungsgebiet käme überraschend und der BN hätte der weiträumigen Umgehung mit Brückenneubau (Variante D) früher bereits zugestimmt: „Wir haben in allen unseren Stellungnahmen stets darauf verwiesen, dass die Variante A die naturverträglichste Variante ist. Und wir haben immer schon kritisiert, dass diese Variante zu Unrecht zu den Akten gelegt und im Planfeststellungsverfahren nicht mehr weiter untersucht wurde.“

Die Variante A nutzt die bestehende Isarbrücke, führt am linken Isardeich entlang bis zum Südzuckergelände und schwenkt dort zur Deggendorfer Straße ab. Die Variante D dagegen würde die Isar etwa einen Kilometer flussabwärts der bestehenden Brücke innerhalb des europäischen Natura-2000 Schutzgebietes mit einer weiteren, etwa 600 m langen Brücke durchschneiden. Die Straßenbaubehörde machte gegen die Variante A geltend, dass durch die Eisenbahnunterquerung Querschnittsfläche und Rückhaltevolumen für den Hochwasserabfluss verloren gehen würden. Diese Effekte seien nach Meinung der Behörde nicht ohne erhebliche Beeinträchtigungen ausgleichbar.

„Die Gegenargumente der Straßenbaubehörde halten einer kritischen Überprüfung nicht stand. Der verloren gehende Abflussquerschnitt könnte ohne Probleme durch Vertiefungen unter den übrigen Brückenfeldern der Eisenbahnbrücke wieder gewonnen werden. Derartige Absenkungen täten dem Hochwasserabfluss insgesamt gut und würden, wenn sie richtig gemacht sind, sogar ökologisch wertvolle Altwasserstandorte neu schaffen“, meint Kestel weiter. „Völlig abwegig ist, dass der Retentionsraumverlust angeblich nicht ausgeglichen werden könnte. Auch für die Variante D muss ein derartiger Verlust ausgeglichen werden, und die Straßenbaubehörde zeigt selbst, wie das geht: mit Abgrabungen im Isarmündungsgebiet, die an den richtigen Stellen nicht nur keinen Schaden anrichten, sondern sogar ein ökologischer Gewinn sein können“, so Kestel.

Der Deggendorfer BN-Vorsitzende verweist darauf, dass beispielsweise im Jahr 2009 an der Isarmündung das Ufer gezielt um ein Volumen von etwa 20 – 30.000 m³ abgesenkt worden sei, um den Übertritt und den Abfluss von Hochwasser in die Aue zu verbessern. „Das hat damals unsere ausdrückliche Zustimmung gefunden, weil damit die auetypischen Verhältnisse erheblich verbessert werden. Diese Abgrabung entspricht im Volumen fast dem, was für die Ortsumgehungsvariante A zu leisten wäre.“ Der BN sieht noch größeres Potenzial für verträgliche Abgrabungen. „Im Zuge der Isarrenaturierung ist ja schon seit Jahrzehnten geplant, im Isarmündungsgebiet teilweise verlandete Altwasserzüge über punktuelle Abgrabungen wieder miteinander zu verbinden, so dass sie bei Hochwasser besser durchströmt werden. Das verbessert die ökologische Dynamik und senkt, wie mittlerweile sogar rechnerisch nachgewiesen wurde, die Hochwasserspiegellagen auch in der Donau“, verweist Kestel u.a. auf den Pflege- und Entwicklungsplan von 1994 für die Isarmündung. „Die Flächen stehen zudem in öffentlichem Eigentum und sollten somit unmittelbar verfügbar sein. Einer ökologisch vorteilhaften Verbesserung der Hochwassersituation werden sich ja weder Bund noch Freistaat ernsthaft in den Weg stellen.“ Auch mit Abgrabungen für die geplanten „weichen Ufer“ der Isar wäre nach Ansicht des BN der Retentionsraumverlust für die Umgehungsvariante A sinnvoll ausgleichbar.

Dies alles hätte nach Meinung des Bundes Naturschutz bei der Entwicklung und Bewertung der Planfeststellungsvarianten für die Variante A untersucht werden müssen. „Wenn die Variante A dagegen, wie hier, ohne wirklich stichhaltige Begründung in einem frühen Planungsstand ausgeschieden wurde, dann ist diese Entscheidung sachlich falsch und rechtlich nicht haltbar. Denn wenn ein Natura-2000-Gebiet wie die Isarmündung betroffen ist, muss nach dem Naturschutzgesetz zwingend die verträglichste Lösung gesucht und weiter verfolgt werden, und das ist unstrittig die Variante A.“ Kestel regt deshalb an, das Planfeststellungsverfahren doch noch um die Variante A zu erweitern. „Auch die Variante B, die östlich des Südzuckergeländes an die Deggendorfer Straße anschließt, wäre als Kompromiss noch denkbar.“ Kestel betont aber auch die Bereitschaft des BN, in ein Klageverfahren zu gehen: „Das Isarmündungsgebiet ist zusammen mit der Donau und den sich isaraufwärts anschließenden Gebieten das wichtigste Auengebiet in Süddeutschland, so dass wir es in diesem Fall auch auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen werden. Das Versäumnis liegt ganz klar bei der Straßenbaubehörde, die die Variante A zu Unrecht zu früh zu den Akten gelegt hat.“

Der BN kritisiert weiter, dass es im Straßenbau offensichtlich nicht mehr darum gehe, sinnvolle und auch kostengünstige Lösungen zu suchen. Im Gegenteil scheine es mehr und mehr Mode zu werden, möglichst viel öffentliche Gelder für die jeweilige Maximallösung auszugeben, meint Kestel. „Wenn die Plattlinger einem eigenen Gymnasium nicht näher kommen, dann liegt das auch daran, dass die Politik nach wie vor ohne Hemmungen Millionensummen in Straßenneubauprojekten versenkt. Aber auch Steuergelder können nur einmal ausgegeben werden. Mit der Variante D betoniert sich Plattling bildlich gesprochen sein Gymnasium in die Ortsumfahrung ein.“

Zwischen den Brückenpfeilern könnte der für Isar-Hochwässer verloren gehende Abflussquerschnitt durch Geländeabsenkungen (rot markiert) wieder gewonnen werden. (Bild: Kestel)

Innerhalb der dunklen Bänder im Pflege und Entwicklungsplan für das Isarmündungsgebiet ist die Verbindung und Wiederherstellung von früheren Altwasserzügen vorgesehen – hier könnte der Verlust von Rückhaltevolumen ökologisch vorteilhaft und mit Nutzen für einen verbesserten Hochwasserabfluss ausgeglichen werden. (Plan: Planungsbüro Schaller, 1994, Farbe ergänzt)

EU-Strategie für die Donauregion darf nicht durch überzogene Ausbauziele gefährdet werden!

Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) steht der Erarbeitung der „EU-Strategie für die Donauregion“ grundsätzlich positiv gegenüber, warnt aber deutlich vor einer Gefährdung dieser Strategie durch überzogene Ausbauziele für die Wasserstraße. „Offensichtlich in letzter Minute wurde in die Strategie noch die Formulierung aufgenommen, dass die Donau für die Wasserstraßenklasse VI b ausgebaut werden soll. Dieses Ausbauziel würde den vor Jahrzehnten ausrangierten, sogenannten Vierer-Schubverband mit einem Tiefgang von bis zu 4,5 Metern wieder aus der Mottenkiste holen. In der Strecke Straubing-Vilshofen und auf weiteren 1000 Donau-Kilometern wäre dieses Ziel nur mit der vollständigen Zerstörung des Flusses zu erreichen“, erklärt Georg Kestel, Vorsitzender der Kreisgruppe Deggendorf und Donauexperte des BN.

„Wir begrüßen die Bemühungen der EU, für die Donauländer eine gemeinsame Strategie zu entwickeln. Gerade in den Anrainerstaaten setzt sich die Erkenntnis mehr und mehr durch, dass die Donau nicht nur unser gemeinsames Kulturerbe ist, sondern dass angesichts des Klimawandels intakte Fluss- und Auenlandschaften in Zukunft eine enorme Rolle für die Sicherung unseres Wohlstandes spielen werden“, betont Kestel. „Wir würden es sehr bedauern, wenn die an sich sinnvolle Strategie für die Donauregion völlig ins Leere laufen würde, nur weil einige Bau- und Staulobbyisten versuchen, völlig überzogene Ausbauvorgaben durchzusetzen.“ Schon die Aussage in der Strategie, dass die Donau ähnliche Frachtmengen übernehmen solle wie der Rhein, sei völlig utopisch. „An der Donau gibt es keine Industriekonzentrationen wie z.B. im Ruhr- oder im Rhein-Main-Gebiet, und es wird sie auch nie geben“, stellt Kestel fest. Darüber hinaus würden die geforderten Ausbauziele schon am Rhein bei weitem nicht erfüllt. „Der Mittelrhein bietet bei Niedrigwasser eine Fahrwassertiefe von lediglich 1,9 bis 2,1 m, und Viererschubverbände sind auf der Donau oberhalb Regensburg, im gesamten Rhein-Main-Donaukanal und auf dem gesamten Main wegen der schmalen Schleusen nicht möglich.“

Die Naturschützer hoffen, dass im Rahmen der weiteren Konsultationen zur Strategie die Ausbauziele noch deutlich korrigiert werden. „Wir appellieren an die bayerische Staatsregierung, die Länderregierungen und die Europaparlamentarier, bis zur endgültigen Verabschiedung der Strategie im Juni 2011 noch realistische und ausgewogene Festlegungen für den Wasserstraßenausbau durchzusetzen.“ Die Ausbauziele müssten für alle Abschnitte so festgesetzt werden, dass keine Verschlechterungen für die Flussökologie, für die außerordentlich reiche Fischwelt und für die Auen zu befürchten seien. „Die jetzigen Ziele stehen in völligem Widerspruch zu allen geltenden Regelungen, wie z.B. dem Verschlechterungsverbot der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und dem sogenannten 'Joint Statement', einem gemeinsam von Binnenschifffahrt und Naturschutz erarbeiteten Grundsatzpapier. Selbst die Förderleitlinien für die transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-T) sehen lediglich die Wasserstraßenklasse IV vor.“

Die Wasserstraßenklassifikation der UN/ECE finden Sie hier [externer Link, pdf, 1,1 MB].

Das sog. „Joint Statement“ mit Anhängen finden Sie hier in der verbindlichen englischen Fassung [externer Link, html] sowie hier in einer deutschen Übersetzung [externer Link, pdf, 360 KB].

Die Projektvorschläge von Bund Naturschutz und Landesbund für Vogelschutz zur EU-Strategie für die Donau-Region finden Sie hier [pdf, 650 KB].

Übersicht über die Klassifizierung für Wassersatrßen durch die UN/ECE
[Für größere Darstellung hier klicken]

Auszug aus den Fußnoten und Erläuterungen zur UN/ECE – Klassifizierung
[Für größere Darstellung hier klicken]

Pressekonferenz der Umweltverbände und Donau-Initiativen: Donau-Untersuchungen dienen der Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens für die Ausbauvariante C280 - im Interesse der RMD

Bund Naturschutz, Landesbund für Vogelschutz, Landesfischereiverband und Bürgerforum Umwelt fordern den sofortigen Ausschluss der RMD aus allen Untersuchungen.

33 Millionen Euro sollen nach dem Willen des Bundesverkehrsministeriums für sogenannte „variantenunabhängigen“ Untersuchungen zum Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen aufgewendet werden, die Hälfte davon finanziert die EU. Eine „Monitoring-Gruppe“ aus Vertretern der Wirtschaft und der Umweltverbände und Bürgerinitiativen soll die Untersuchungen begleiten und überwachen. Damit sollte sichergestellt werden, dass die Untersuchungen transparent, objektiv und ergebnisoffen durchgeführt werden. Abgesehen von Biotopkartierungen beziehen sich die Untersuchungen jedoch direkt und ausschließlich auf die zur Diskussion gestellten Ausbauvarianten A und C/C280. Die Bezeichnung „variantenunabhängig“ ist also eindeutig falsch.

Die Rhein-Main-Donau Aktiengesellschaft (RMD AG) mit ihrem Tochterunternehmen Rhein-Main-Donau Wasserstraßen GmbH hat zudem nach wie vor eine Schlüsselstellung bei den jetzt laufenden Untersuchungen. Die RMD hat jedoch gleichzeitig ein massives wirtschaftliches Interesse an einem möglichst tiefgreifenden Ausbau, verdient sie doch an allen dazu erforderlichen Maßnahmen und kann am Ende den Durchstichskanal durch die Mühlhamer Schleife zum eigenen Vorteil für die Stromgewinnung nutzen. Laut dem Förderbescheid der EU hätte die RMD aufgrund des erkennbaren Interessenkonflikts daher nicht beauftragt werden dürfen.

Kernforderungen der Umweltverbände und Initiativen sind angesichts des bisherigen Verlaufes der Untersuchungen:

Die komplette Pressemitteilung können Sie hier herunterladen [pdf, 100 KB]

Hintergrundinformationen zu den Untersuchungen zum geplanten Ausbau der Wasserstraße Donau:

Die zentrale Rolle der RMD in den Untersuchungen widerspricht dem europäischen Vergaberecht und der TEN-Förderung [pdf, 125 KB]
Die RMD informiert unvollständig und einseitig zur Eintiefung der Donau [pdf, 940 KB]
Das vorgesehene stationäre Grundwassermodell ist ungeeignet für tragfähige Aussagen [pdf, 125 KB]
RMD AG plant seit 1966 ein Kraftwerk im Durchstichskanal durch die Mühlhamer Schleife [pdf, 1,8 MB]

Begleitpersonal für die Takatuka gesucht

Für das Team des BN-Umweltbildungsschiffes TAKATUKA suchen wir Begleitpersonen, die insbesondere jeweils in den letzten zwei Juliwochen und in den drei Septemberwochen nach Schulbeginn Zeit und Lust haben, Kinder zwischen 6 und 12 Jahren zu „Donaupiraten“ auszubilden und ihnen dabei die Natur unserer Donauauen näher zu bringen. Freude am Umgang mit Kindern und Interesse an der Natur der frei fließenden Donau sind Voraussetzung. Pädagogische Vorkenntnisse und Basiswissen in Biologie und Kenntnisse der ökologischen Zusammenhänge der Donau und ihrer Aue sind von Vorteil, aber nicht Bedingung.

Vor den ersten Terminen erfolgt eine Einarbeitung, die Veranstaltungen werden in der Regel zusammen mit dem Projektleiter Norbert Bieber oder einem anderen erfahrenen Umweltpädagogen durchgeführt. Erstmals gibt es bereits in dieser Saison (Montag, der 20.09. und Mittwoch der 22.09.2010) die Möglichkeit, als Projektbegleiter mitzufahren.

Projektbegleiter erhalten für ein Honorar. Nähere Informationen zur Takatuka finden Sie hier, Informationen zu den Fahrten und Skriptbestellung zur Vorbereitung bei Norbert Bieber, Tel: 0991/343405.

Fakten zur Gefährdung von Grundwasser, Landwirtschaft, flussnahen Siedlungen und Auen durch die Variante C 2,80

In einer Informationsveranstaltung für den Wirtschaftsbeirat der CSU hat laut Presseberichten der Vorstandsvorsitzende der RMD AG, Dr. Rudolf Schleich, dargestellt, dass ohne jeden Ausbau („Null-Variante“) innerhalb der nächsten 25 Jahre eine Eintiefung von einem halben Meter drohen würde – mit entsprechend negativen Konsequenzen „für Grundwasser, Landwirtschaft, flussnahe Siedlungen und Auen“.

Hierzu muss allerdings auch festgestellt werden, dass die Eintiefung in der frei fließenden Donau vor allem durch die Staustufe Straubing verursacht wird, die den Nachtransport von Kies und Sand von oben verhindert; dieses Problem ließe sich unter anderem durch eine ausreichende Geschiebezugabe lösen, zu leisten wäre dies durch den Verursacher - wie dies z.B. unterhalb der Staustufe Freudenau in Wien und unterhalb Iffezheim am Rhein geschieht.

Vor allem aber würde die Variante C 2,80 bedeuten, dass zwischen Straubing und Metten und zwischen Winzer und Vilshofen innerhalb kürzester Zeit noch sehr viel mehr als „ein halber Meter“ aus der Sohle herausgebaggert werden müsste. Die Variante C 2,80 hätte deshalb noch sehr viel verheerendere Konsequenzen für Grundwasser, Landwirtschaft, flussnahe Siedlungen und Auen.

Die Dimension der Baggerungen in der Variante C 2,80 können Sie anhand der von der RMD für das Raumordnungsverfahren erstellten Längsschnitte (s.u.) nachvollziehen. Die gelb markierten Flächen markieren die geplanten Baggerungen, die gepunkteten, grauen Längslinien markieren einen Höhenunterschied von jeweils 5 Metern.

Eine Erosionsabschätzung für die nächsten Jahrzehnte hat die RMD bisher nur für die Variante A vorgenommen: nur in diesem Längsschnitt finden sich für einen entsprechenden „Endzustand“ die jeweiligen Mittelwasser- (grün strichliert) und Niedrigwasserlinien (grün durchgezogen). Bei einer analogen Abschätzung für die Variante C 2,80 würde sich zeigen, dass die Wasserspiegel noch sehr viel stärker nach unten absacken würden. Damit würde sich z.B. die Grundwassersituation noch entsprechend weiter verschlechtern. Unter anderem das Bundesamt für Naturschutz bezeichnet in seiner Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren deshalb die Variante C 2,80 als „ersten Bauabschnitt“ der Variante D2: zur „Neutralisierung“ der (selbst verursachten !) Erosionsschäden würden nachträglich noch die Staustufen Waltendorf und Vilshofen / Pleinting gebaut werden.

Längsschnitt Variante A (RMD 2004 / Raumordnungsverfahren) [pdf-Datei, 763 KB]

Längsschnitt Variante C 2,80 (RMD 2004 / Raumordnungsverfahren) [pdf-Datei, 745 KB]

RMD AG plant seit 1966 ein Kraftwerk im Durchstichskanal durch die Mühlhamer Schleife

Die RMD erweckt in der Regel den Eindruck, dass sie an der Staustufe Aicha kein Kraftwerk errichten wolle, unter anderem deshalb, weil dies aufgrund der geringen Fallhöhe nicht wirtschaftlich wäre. Die RMD sagt im Bezug auf ihre Kraftwerkspläne jedoch wohl nicht die ganze Wahrheit: das Kraftwerk zur Staustufe Aicha war bisher nie am Stauwehr (also im Lauf der Donau), sondern stets (seit 1966) im Durchstichskanal vorgesehen. Hier wäre die Fallhöhe erheblich höher. Konsequenz wäre allerdings, dass die angebliche „Renaturierung“ der Mühlhamer Schleife Makulatur würde: Da der Großteil des Abflusses durch die Turbinen gelenkt würde, würden nur wenige m³/s in der Schleife verbleiben. Die Schleife würde letztlich nicht renaturiert, sondern ruiniert. Die RMD AG (heute privatisiert und im Eigentum der Energieversorger E-on, LEW und EnBW) darf aufgrund des wirtschaftlichen Interesses an der Ausnutzung der Wasserkraft bei den Untersuchungen zum Donauausbau daher keine maßgeblichen Aufträge übernehmen.

Eine Zusammenstellung zu diesem Thema können Sie hier herunterladen [pdf-Datei, 1,8 MB]

Wir freuen uns ...

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